In landschaftspflegerischen Begleitpläne werden auf der Genehmigungsebene dezidiert Aussagen zur Vermeidung, Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen auf den Naturhaushalt getroffen.

Windenergievorhaben sind komplexe Projekte, welche auf den verschiedenen Planungsebenen fundierte Kenntnisse der Umwelt und der Zusammenhänge zwischen den Schutzgütern benötigen.

Der UVP-Bericht beschreibt für prüfungspflichtige Vorhaben nach dem UVPG die Umweltauswirkungen.

In Umweltberichten werden die verschiedenen Schutzgüter im Rahmen von Bauleitplanverfahren beschrieben und bewertet, um den gesetzlichen Anforderungen des BauGB zu entsprechen.

Bei Flurbereinigungsverfahren werden über einen Gewässer- und Wegeplan die naturschutzfachlichen Auswirkungen dargestellt.

In diesem Rahmen wird die Verträglichkeit eines Projektes mit den Schutz- und Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten überprüft.

Für u.a. die Umgestaltung oder Nutzung von Gewässern sowie der Entnahme von Wasser aus Gräben bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Planfeststellung.

Einrichtungen von Betriebs- und Lagerplätzen sowie für die Weiterverarbeitung von u. a. Holz, Kompost, Schuttgütern und Baumaterialien sind genehmigungspflichtig nach BImSchG.

Im Rahmen von Bauantragsverfahren werden bspw. Bodenaufträge oder die Einrichtung von Spülfeldern beregelt.