Für u.a. die Umgestaltung oder Nutzung von Gewässern sowie der Entnahme von Wasser aus Gräben bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Planfeststellung.
Einrichtungen von Betriebs- und Lagerplätzen sowie für die Weiterverarbeitung von u. a. Holz, Kompost, Schuttgütern und Baumaterialien sind genehmigungspflichtig nach BImSchG.
Im Rahmen von Bauantragsverfahren werden bspw. Bodenaufträge oder die Einrichtung von Spülfeldern beregelt.