Bei der ökologischen Baubegleitung werden vor Ort Baumaßnahmen begleitet, um z. B. zuvor festgelegte ökologisch wirksame Vermeidungsmaßnahmen sicherzustellen.

Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die Bestimmungen des § 44 BNatSchG in Bezug auf ein Projekt überprüft.

Durch Kartierungen von Pflanzen und Tieren wird das Artenspektrum auf einer Fläche erfasst. Dadurch ist es möglich, gezielte Maßnahmen zum Schutz von Arten in die Planung einzubeziehen.

Um Vorkommen von Arten und Biotoptypen zu verorten, werden im Feld ermittelte Informationen übersichtlich in Bestandsplänen dargestellt.

Monitoring ist die Beweissicherung zur Überprüfung naturschutzfachlicher Maßnahmen in Hinblick auf eine konkrete Zielerreichung.

Gewässer bilden wichtige Lebensadern und Wanderrouten im Naturraum und verbinden unterschiedliche Lebensräume miteinander. Renaturierungen schaffen hochqualitative Habitate und ermöglichen die Ausbreitung von Arten.

Kompensationsflächen sind im nordwestdeutschen Raum begrenzt, so dass neue Wege gefunden werden, um flächensparend aber zugleich naturschutzfachlich hochwertvolle Kompensationsflächenkomplexe zu schaffen.

Spezielle Projekte zur Förderung der Artenvielfalt bzw. die gezielte Verbesserung der Habitatansprüche spezieller Leuchtturmarten werden entwickelt, konzeptioniert und für eine Genehmigung vorbereitet.

Standortpotenzialstudien / Bodenabbauleitplanung / Suchraumverfahren
Auf Gemeinde- oder Kreisebene werden anhand verschiedener Auswahlkriterien Räume ermittelt, die für einen bestimmten Zweck wie z. B. Windenergie, Bodenabbau, Schlickunterbringung oder Tierhaltung eine Eignung aufweisen.

Landschaftspläne dienen der Darstellung und Begründung der konkretisierenden Darstellung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in einem Gemeindegebiet.