Innerhalb des Landkreises Cloppenburg plant die Gemeinde Lastrup, entsprechend der positiven Bevölkerungsentwicklung, weitere Wohnbauentwicklungsflächen in der zentralen Ortslage von Lastrup. Die Ausweisung des Baulandes erfolgt entsprechend der erhöhten Nachfrage, im Wesentlichen an Einfamilienhaus Grundstücke.

Im kleinen Rahmen soll jedoch für weite Kreise der Bevölkerung auch ein Anteil an sozial gerechtem Wohnungsbau sichergestellt werden. Dementsprechend werden spezielle Flächen für den sozialen Wohnungsbau ausgewiesen. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes sind unterschiedliche Entwicklungsmethoden aufgezeigt worden, die im Weiteren über eine verbindliche Änderung des vorbereitenden Bebauungsplanes und über einen verbindlichen Bebauungsplan gesichert werden.

Das Plangebiet wird entsprechend der aktuellen Bedarfslage in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden neben der Gestaltung des öffentlichen Raumes, weitere Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen aufgenommen.

Die Gemeinde Visbek, als prosperierende Gemeinde im Landkreis Vechta liegend, hat im Zuge ihrer raumordnerischen Aufgabe neben der Bereitstellung von Siedlungsflächen weitere bedarfsorientierte Gewerbeflächen entwickelt. Hierbei ist in einem ersten planerischen Schritt – neben einer generellen Bedarfsberechnung an gewerblichen Bauflächen – eine Standortanalyse erarbeitet worden.
In der Diskussion geeigneter Entwicklungsräume hat sich ein Standort an verkehrsverkehrsgünstiger Lage in relativ wertfreiem Naturraum herauskristallisiert.

Zur Koordination der relevanten planerische Belange mit den umliegenden Raumansprüchen sind umfangreiche ökologische Gutachten, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, ein Lärm- und Geruchsgutachten sowie ein Verkehrsgutachten und eine Landschaftsbild-Analyse erarbeitet worden. Die Inhalte der Gutachten wurden im Zuge des Planverfahrens in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Entsprechend der Bedarfslage sind Industrie- und Gewerbegebietsflächen im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan definiert worden. Dem erhöhten Anspruch an gewerblichen Bauflächen innerhalb des Gemeindegebietes wird dadurch entsprechend Rechnung getragen.

Innerstädtische Konversion (Alter Stadthafen oder auch Havekant)

Anlässlich der anhaltend hohen Wohnraumnachfrage hat sich die Stadt Oldenburg dazu entschlossen, eine der größten innerstädtischen Flächenreserven planerisch zu aktivieren. Das in wenigen Gehminuten zur Oldenburger Innenstadt entfernt gelegen Areal des Alten Stadthafens wurde aufgrund des Umzugs der Firma „Rhein-Umschlag GmbH“ für eine neue Nutzung frei. Zur Umnutzung der Fläche wurde der Bebauungsplan Nr. O-782 B (Alter Stadthafen / südlich der Hunte) aufgestellt. Ziel der Planung ist die Schaffung eines attraktiven, modernen Quartiers für Wohnen, Dienstleistungen und Freizeit. In dem Quartier wird ein vielfältiges Wohnraumangebot für Singles, Paare und Familien, für die unterschiedlichsten Altersgruppen geschaffen. Neben dem Wohnen sollen hier gewerbliche Nutzungen, CO-Working, Büroräume, Cafés und Restaurants sowie eine Kindertagesstätte entstehen. Eine Promenade entlang der Hunte wird sich entwickeln, die das Quartier natürlich für Bewohner, aber auch für dort arbeitende Menschen und Gäste besonders attraktiv macht.

Die besondere Herausforderung bei der Planung war, die unterschiedlichen Nutzungsinteressen in Einklang zu bringen. Die gewachsene gewerbliche Struktur im Umfeld, die umliegenden Verkehrswege von Straße, Schiene und Wasser und dem Ziel, ein attraktives, vielfältiges, architektonisch ansprechendes und lebenswertes Quartier zu schaffen und dabei sowohl den vorhandenen Betrieben und den geplanten Nutzungen gerecht zu werden, war eine spannende und sehr reizvolle Aufgabe.

Die Visualisierungen wurden erstellt von: www.hs-architekten.de 

Die Insel Norderney ist einer der Tourismusschwerpunkte des Landes Niedersachsen. Zentrales Ziel der kommunalen Bauleitplanung ist es daher, die Wohn- und Erholungsqualität sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für die Touristen zu erhalten und auszubauen.

Dabei besteht zum einen Regelungsbedarf bezüglich der Baugestaltung. So werden aufgrund des vorherrschenden Flächendrucks auf der Insel die Grundstücke so dicht wie möglich bebaut, was nicht immer positiv zum Straßenbild beiträgt. Demnach haben sich hier bereits einige Fehlentwicklungen ausgebildet. Zum anderen sind aus Sicht der Stadt Norderney Regelungen hinsichtlich der zulässigen Nutzungen erforderlich, um die historisch gewachsene Mischung aus Wohnen, Gästebeherbergung verschiedenster Größenordnung, Zweitwohnen und Gemeinbedarfseinrichtungen langfristig zu sichern. In der Vergangenheit ist eine teilweise negative Entwicklung weg von der Wohnnutzung, hin zu einer überwiegenden Nutzung als Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder Beherbergungen zu beobachten. Durch Festsetzungen in Bebauungsplänen soll sichergestellt werden, dass der Wohnraumbedarf der einheimischen Bevölkerung, insbesondere der jüngeren Generation, auch zukünftig gedeckt werden kann.

Planerisches Ziel der Stadt Norderney ist daher die sukzessive städtebauliche Beordnung des Innenstadtbereichs im Rahmen der Bauleitplanung, um Fehlentwicklungen zukünftig entgegenzuwirken.