Bei der ökologischen Baubegleitung werden vor Ort Baumaßnahmen begleitet, um z. B. zuvor festgelegte ökologisch wirksame Vermeidungsmaßnahmen sicherzustellen.

Im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die Bestimmungen des § 44 BNatSchG in Bezug auf ein Projekt überprüft.

Durch Kartierungen von Pflanzen und Tieren wird das Artenspektrum auf einer Fläche erfasst. Dadurch ist es möglich, gezielte Maßnahmen zum Schutz von Arten in die Planung einzubeziehen.

Um Vorkommen von Arten und Biotoptypen zu verorten, werden im Feld ermittelte Informationen übersichtlich in Bestandsplänen dargestellt.