Die Insel Norderney ist einer der Tourismusschwerpunkte des Landes Niedersachsen. Zentrales Ziel der kommunalen Bauleitplanung ist es daher, die Wohn- und Erholungsqualität sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für die Touristen zu erhalten und auszubauen.
Dabei besteht zum einen Regelungsbedarf bezüglich der Baugestaltung. So werden aufgrund des vorherrschenden Flächendrucks auf der Insel die Grundstücke so dicht wie möglich bebaut, was nicht immer positiv zum Straßenbild beiträgt. Demnach haben sich hier bereits einige Fehlentwicklungen ausgebildet. Zum anderen sind aus Sicht der Stadt Norderney Regelungen hinsichtlich der zulässigen Nutzungen erforderlich, um die historisch gewachsene Mischung aus Wohnen, Gästebeherbergung verschiedenster Größenordnung, Zweitwohnen und Gemeinbedarfseinrichtungen langfristig zu sichern. In der Vergangenheit ist eine teilweise negative Entwicklung weg von der Wohnnutzung, hin zu einer überwiegenden Nutzung als Zweitwohnungen, Ferienwohnungen oder Beherbergungen zu beobachten. Durch Festsetzungen in Bebauungsplänen soll sichergestellt werden, dass der Wohnraumbedarf der einheimischen Bevölkerung, insbesondere der jüngeren Generation, auch zukünftig gedeckt werden kann.
Planerisches Ziel der Stadt Norderney ist daher die sukzessive städtebauliche Beordnung des Innenstadtbereichs im Rahmen der Bauleitplanung, um Fehlentwicklungen zukünftig entgegenzuwirken.