Innerhalb des Landkreises Cloppenburg plant die Gemeinde Lastrup, entsprechend der positiven Bevölkerungsentwicklung, weitere Wohnbauentwicklungsflächen in der zentralen Ortslage von Lastrup. Die Ausweisung des Baulandes erfolgt entsprechend der erhöhten Nachfrage, im Wesentlichen an Einfamilienhaus Grundstücke.
Im kleinen Rahmen soll jedoch für weite Kreise der Bevölkerung auch ein Anteil an sozial gerechtem Wohnungsbau sichergestellt werden. Dementsprechend werden spezielle Flächen für den sozialen Wohnungsbau ausgewiesen. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes sind unterschiedliche Entwicklungsmethoden aufgezeigt worden, die im Weiteren über eine verbindliche Änderung des vorbereitenden Bebauungsplanes und über einen verbindlichen Bebauungsplan gesichert werden.
Das Plangebiet wird entsprechend der aktuellen Bedarfslage in mehreren Bauabschnitten entwickelt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden neben der Gestaltung des öffentlichen Raumes, weitere Vorschriften zur Gestaltung der baulichen Anlagen aufgenommen.